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Der praktische Fahrunterricht beginnt mit der Grundausbildung und wird mit der besonderen Fahrausbildung abgeschlossen. Die Dauer der Grundausbildung ist stark abhängig von der Fertigkeit bzw. der Mitarbeit des Fahranfängers. Der Fahrlehrer erkennt, ob der Fahranfänger die nötigen Grundfahraufgaben beherrscht oder nicht.

Die besondere Fahrausbildung kann erst nach Abschluß der Grundausbildung begonnen werden. Die Sonderfahrten der besonderen Fahrausbildung bestehen 1.) aus der Schulung auf Bundes- oder Landstraßen, 2.) aus der Schulung auf Autobahnen und 3.) aus der Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit. In der nachfolgenden Tabelle ist die Mindestanzahl der besonderen Ausbildungsfahrten für den praktischen Fahrunterricht der einzelnen Klassen zu je 45 Minuten dargestellt.

Überland

Autobahn

Dunkelheit

M

keine Sonderfahrten vorgeschrieben

A1, A, B

5

4

3

A1 auf A

3

2

1

B auf BE

3

1

1

B auf C
5
2
3
C1 auf C
3
1
1
C auf CE
5
2
3
T

keine Sonderfahrten vorgeschrieben

 

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