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Der praktische Fahrunterricht beginnt mit der Grundausbildung und wird
mit der besonderen Fahrausbildung abgeschlossen. Die Dauer der Grundausbildung
ist stark abhängig von der Fertigkeit bzw. der Mitarbeit des Fahranfängers.
Der Fahrlehrer erkennt, ob der Fahranfänger die nötigen Grundfahraufgaben
beherrscht oder nicht.
Die besondere Fahrausbildung kann erst nach Abschluß der Grundausbildung
begonnen werden. Die Sonderfahrten der besonderen Fahrausbildung bestehen
1.) aus der Schulung auf Bundes- oder Landstraßen, 2.) aus der Schulung
auf Autobahnen und 3.) aus der Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit.
In der nachfolgenden Tabelle ist die Mindestanzahl der besonderen Ausbildungsfahrten
für den praktischen Fahrunterricht der einzelnen Klassen zu je 45
Minuten dargestellt.
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Überland |
Autobahn |
Dunkelheit |
M |
keine Sonderfahrten vorgeschrieben
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A1, A, B |
5 |
4 |
3 |
| A1 auf A |
3 |
2 |
1 |
B auf BE |
3 |
1 |
1 |
| B auf
C |
5 |
2 |
3 |
C1 auf C |
3 |
1 |
1 |
C auf CE |
5 |
2 |
3 |
T |
keine Sonderfahrten vorgeschrieben
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