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Was man mit der Klasse T fahren darf:
Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit
von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen
mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit
von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart für
die Verwendung für land- oder forstwirschaftliche Zwecke
bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils
auch mit Anhänger).
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