| |
Kleinkrafträder (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten
Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer
elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit
einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm) und Fahrräder mit
Hilfsmotor (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten
Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer
elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit
einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm, die zusätzlich hinsichtlich
der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen).
|
|