|
Was
man mit der Klasse C fahren darf
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen
Gesamtmasse von mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen
außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer
zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
Auch Kraftomnibusse im Inland ohne Fahrgäste, wenn die Fahrten
lediglich zur Überprüfung des technischen Zustandes
des Fahrzeugs oder der Überführung an einen anderen
Ord dienen.
Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter
21 Jahren nur bis 7,5 t z.G. einschließlich eines Anhängers
zulässig (EWG 3820/85 Art. 5).
|