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Krafträder
der Klasse A mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Motorleistung
von nicht mehr als 11 kW (Leichtkrafträder) sowie einer durch die
Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von: 80 km/h für 16
- 17jährige und unbegrenzt ab 18 Jahre
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