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Krafträder
(Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr
als 50 ccm oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit
von mehr als 45 km/h.
Die Fahrerlaubnis der Klasse A berechtigt bis zum
Ablauf von zwei Jahren nach der Erteilung nur zum Führen von Krafträdern
mit einer Motorleistung von nicht mehr als 25 kW und einem Verhältnis
von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg; dies gilt nicht,
wenn der Bewerber bei der Erteilung der Fahrerlaubnis das 25. Lebensjahr
vollendet hat. |